Schulpflegschaft

Elterliche Mitwirkung an der Schule

Die Mitarbeit der Eltern in der Schule ist gesetzlich geregelt:

Die Schulpflegschaft  ist ein Mitwirkungsgremium, das im Schulgesetz NRW verankert ist.

Sie setzt sich zusammen aus den gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Stellvertretern. Zu Beginn eines Schuljahres findet die erste Schulpflegschaftssitzung statt. Hier wählt die Schulpflegschaft aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und deren StellvertreterInnen, sowie die Elternvertreter in der Schulkonferenz.

In der Regel finden an unserer Schule mindestens 2 Schulpflegschaftssitzungen statt, um immer wieder bei aktuellen Ereignissen mitwirken zu können.

Die Schulpflegschaft der Albert-Einstein-Realschule lebt von den Aktivitäten, die wir Eltern und Erziehungsberechtigten in die zugehörigen Gremien einbringen. Bereits ein geringer zeitlicher Aufwand kann zur allgemeinen Bereicherung des Schullebens beitragen und bewirkt, dass wir aktiv an der schulischen Entwicklung unserer Kinder teilnehmen können.

Die Schulpflegschaft ist Ansprechpartner für Eltern und SchülerInnen und unterstützt diese bei sämtlichen Fragen, Problemen und Vorschlägen. Sie vertritt die Interessen der Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs-und Erziehungsarbeit der Schule.

Unsere Ziele sind:

  • die Kommunikation zwischen aller am Schulleben beteiligten zu fördern
  • Erziehungspartner für Lehrerinnen und Lehrer zu sein
  • optimale Rahmenbedingungen für erfolgreiches und motiviertes Lernen zu schaffen

Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören:

  • Beratung über Mithilfe und Organisation bei Schulveranstaltungen (z.B. Schulfest), oder  zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekte u.s.w.)
  • Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen für die Schulkonferenz
  • Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger
  • Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen
  • Beratung über die Verwendung des Schuletats