Wir-Vereinbarung

Wir!!-Vereinbarung der Albert-Einstein-Realschule

In der Albert-Einstein-Realschule kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Es entstehen Freundschaften und Konflikte.

Wir wünschen uns für unsere Schule, dass

  • WIR uns wohlfühlen
  • WIR in Ruhe miteinander lernen und arbeiten können
  • WIR fair miteinander umgehen
  • WIR die Schwächeren achten und ihnen helfen

Solch ein gutes Lernklima kann gelingen, wenn wir freundlich miteinander umgehen, aufeinander Rücksicht nehmen und uns bei Konflikten um eine friedliche Lösung bemühen.
Dazu ist es notwendig, dass wir Vereinbarungen miteinander treffen und die Regeln einhalten, die in der Schulordnung aufgeschrieben sind.

Wir, das sind die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Erziehungsberechtigten, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitung, haben in der Schulordnung Regeln und Verhaltensweisen für acht Bereiche aufgeführt.
Erläuterungen erleichtern uns den Umgang damit.

  • Miteinander umgehen/Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
  • Von der Schulkonferenz festgelegte Regeln
  • Die Räumlichkeiten
  • Die Pausen
  • Ordnung und Sauberkeit
  • Auf dem Schulweg/An der Bushaltestelle/Im Bus
  • Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer
  • Mitwirkung durch Erziehungsberechtigte

Miteinander umgehen/Mitwirkung der SchülerInnen

WIR GEHEN MENSCHLICH UND RÜCKSICHTSVOLL MITEINANDER UM

  • Wir achten und respektieren uns gegenseitig.
  • Wir sagen, dass ‚Bitte’, ‚Danke’, ‚Entschuldigung’ und ein freundlicher Gruß für uns eine Selbstverständlichkeit sind.
  • Wir gehen fair miteinander um.
  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander und schließen niemanden aus der Klassengemeinschaft aus.
  • Wir quälen, schlagen, beschimpfen, belästigen einander nicht und lachen niemanden aus.
  • Wir helfen uns gegenseitig, wo es möglich und erwünscht ist und unterstützen besonders auch die Schwächeren.
  • Wir lösen Konflikte friedlich und ohne Anwendung von Gewalt.
  • Wir holen Hilfe, wenn wir mit einer Situation nicht fertig werden.
  • Wir benutzen kein Eigentum anderer ohne deren Erlaubnis.
  • Fremdes Eigentum beschädigen wir nicht.
  • Wir sorgen für einen störungsfreien Unterrichtsverlauf bzw. eine störungsfreie Schulzeit.
  • Wir benutzen keine elektronischen Geräte während der Schulzeit.
  • Wir sorgen dafür, dass Hausaufgaben/Lernmaterialien vorliegen.
  • Wir bereiten uns sorgfältig auf mündliche/schriftliche Prüfungen vor.

Hinweise und Erläuterungen:

Bei Problemen, die wir nicht selbst lösen können, suchen wir Hilfe bei:

  • den MitschülerInnen, den KlassensprecherInnen
  • den StreitschlichterInnen
  • den KlassenlehrerInnen
  • den SV-LehrerInnen
  • dem/der BeratungslehrerIn
  • der Schulleitung

Die KlassenlehrerInnen, SV-LehrerInnen und BeratungslehrerIn sprechen wir persönlich an. Die StreitschlichterInnen sind in den großen Pausen im Schlichtungsraum anzutreffen und helfen uns dabei, unsere Konflikte ohne Bestrafung zu lösen. Wir schließen gemeinsam eine Vereinbarung, die unseren zukünftigen Umgang miteinander regelt.

Von der Schulkonferenz festgelegte Regeln

WIR BEFOLGEN DIE VON DEN SCHÜLER-, LEHRER- UND ELTERNVERTRETERN IN DER SCHULKONFERENZ BESCHLOSSENEN REGELUNGEN.

  • Wir schalten während der Zeit, in der wir uns in der Schule und auf dem Schulgelände aufhalten unsre Handys nicht ein und tragen sie nicht offen.
  • Wir bringen elektronische Geräte wie gameboys oder mp3-player nicht mit in die Schule, da ihre Benutzung während der Schulzeit verboten ist.
  • Wir tragen im Unterricht keine Kopfbedeckung.
  • Wir kauen während der Zeit, in der wir uns in der Schule und auf dem Schulgelände aufhalten, keine Kaugummis.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Die Schulkonferenz hat beschlossen, dass bei Verstößen gegen die Handyregelung das Mobiltelefon abgegeben werden muss und von der Schulleitung nur an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben wird.
  • Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Eltern erläutern in diesen Fällen der Schulleitung die religiösen Gründe.
  • Einer der Gründe für das Kaugummiverbot liegt darin, dass die auf den Böden festgetretenen Kaugummis vom Putzpersonal nur unter erheblichem Aufwand entfernt werden können.

Die Räumlichkeiten

WIR PFLEGEN ALLE RÄUME SO, DASS WIR DORT GERNE LERNEN UND UNS IN IHNEN WOHLFÜHLEN KÖNNEN.

  • Wir halten die Regale, Schränke, Stühle, Tische und das dort angebotene Arbeitsmaterial in Ordnung und benutzen für unseren Abfall die Papierkörbe.
  • Wir öffnen und benutzen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Erwachsenen die Fluchtfenster.
  • Wir verlassen die Fachräume und die Aufenthaltsräume des Ganztags in besonders
  • ordentlichem Zustand, da sie von vielen Gruppen genutzt werden.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Die Klassengemeinschaft ist für die Ordnung verantwortlich.
  • Der in den Klassen eingerichtete Ordnungsdienst fegt den Raum.
  • Schäden die verursacht werden, melden wir dem Hausmeister oder den KlassenlehrerInnen. Wir können selbst vorschlagen, wie und was wir zur Wiedergutmachung des Schadens beitragen. Eltern kommen für den Schaden auf, wenn eine Wiedergutmachung nicht möglich ist.
  • Die aufsichtführenden LehrerInnen kontrollieren die Toiletten.

Die Pausen

IN DEN PAUSEN HALTEN WIR REGELN EIN, DAMIT SICH ALLE ERHOLEN KÖNNEN.

  • Lehrer- und Fachräume wechseln wir zügig.
  • Trotz Gebäudewechsel zwischen dem Hauptgebäude und dem Nebengebäude Katzenbungert sind wir pünktlich im Unterricht.
  • Wir halten uns nur bei gutem Wetter auf dem Rasen auf.
  • Die Toilettenräume werden nur bei Bedarf aufgesucht.
  • In der großen Pause stören wir MitschülerInnen nicht bei ihren Pausenspielen.
  • Das Rauchen ist verboten.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Vor dem Unterricht gehen wir in der kalten Jahreszeit vor Unterrichtsbeginn ins Gebäude und in der warmen Jahreszeit mit dem Klingelzeichen um 8.05 Uhr.
  • Wir können mit geeigneten Bällen auf dem Schulhof spielen, soweit es andere nicht behindert oder gefährdet. Fußball und Basketball können bei dem/der SV-LehrerIn ausgeliehen werden.
  • Bei Regenwetter, Glätte und Schneefall dürfen wir uns im Atrium aufhalten. Das Klingelzeichen oder der/die aufsichtführende LehrerIn informiert uns darüber.
  • Nach dem Schwimmen können wir uns in der Pausenhalle aufhalten.
  • Da Werfen von Schneebällen und Eicheln usw. ist wegen der großen Verletzungsgefahr grundsätzlich verboten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis ist verboten
  • Rauchen und andere Drogen sind verboten.

Im Falle eines Verstoßes gegen die letzten beiden Punkte treten folgende Maßnahmen in Kraft:

Sofort: Tadel, Mitteilung an die Eltern, Ausübung eines Dienstes für die Gemeinschaft außerhalb der Unterrichtszeit.

Bei Wiederholung: Einladung der Eltern zu einem pädagogischen Gespräch, Einberufung einer Klassenkonferenz.

Ordnung und Sauberkeit

WIR ACHTEN ÜBERALL IN UNSERER SCHULE AUF SAUBERKEIT, WOHNLICHKEIT UND DIE UMWELT.

  • Papier und anderen Abfall werfen wir unaufgefordert in die entsprechenden Abfalleimer.
  • Die Wände halten wir in sauberem Zustand.
  • Übernommene Dienste üben wir gewissenhaft und verantwortungsvoll aus.
  • Die Toiletten halten wir sauber und benutzen sie nicht als Aufenthaltsorte.
  • Beschädigungen melden wir, damit sie behoben werden können.
  • Bäume, Sträucher und Wiese behandeln wir achtsam.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Wir sind für die regelmäßige Reinigung des Schulhofs/der Außenanlagen nach einem festgelegten Plan zuständig.
  • Jeder achtet darauf, dass der Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter kommt.

Auf dem Schulweg/ An der Bushaltestelle/ Im Bus

WIR VERHALTEN UNS ALLE SO, DASS WIR SICHER ZUR SCHULE UND ZURÜCK KOMMEN.

  • Auf dem Schulweg verhalten wir uns gegenüber den anderen rücksichtsvoll.
  • Die FahrschülerInnen beachten:
    • Beim Einsteigen drängeln wir nicht.
    • Wir stellen uns hinter der Linie auf.
    • Die Einrichtung des Busses behandeln wir sorgfältig.
  • Wir helfen Schwächeren bei Übergriffen.
  • Mit Rädern und Rollern fahren wir so, dass wir niemanden gefährden.
  • Zum Abholen und Hinbringen der SchülerInnen benutzen die AutofahrerInnen die Parkplätze vor der Turnhalle und dem Freibad. Der Haupteingang vor dem Gebäude Katzenbungert ist freizuhalten.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Beim Anfahren der Busse an die Haltestelle bleiben wir hinter der Linie stehen.
  • Wenn wir uns nicht ordnungsgemäß an der Haltestelle und im Bus verhalten, werden wir von der Schule oder der Stadtverwaltung verwarnt.
  • Auch wir haben das Recht, BusfahrerInnen zu melden, die sich nicht an diese Regeln halten. Ansprechpartner ist die Schulleitung.
  • Bei der Einhaltung der Regeln helfen uns die aufsichtführenden LehrerInnen.

Mitwirkung der Lehrerinnen und Lehrer

  • Wir Lehrerinnen und Lehrer halten uns an die Schulordnung und sorgen für ihre Einhaltung.
  • Wir Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer besprechen die Schulordnung einmal im Schuljahr mit unseren Klassen.
  • Wir bemühen uns, dem einzelnen Schüler in seiner Entwicklung gerecht zu werden.
  • Wir nehmen unsere Aufsichtspflicht ernst und sorgen für die Sicherheit unserer SchülerInnen.
  • Wir sorgen dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnt und endet.
  • In wichtigen Angelegenheiten unterrichten wir die Eltern unverzüglich.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Vor dem Unterricht hat eine Kollegin/ein Kollege Aufsicht. Während der großen Pausen beaufsichtigen zwei KollegInnen den Schulhof, ein/e Kollege/in die Flure.
  • Die Pausenaufsicht beginnt pünktlich zu Beginn der Pause und endet nach dem ersten Gong.
  • Fremde, die sich ohne Erlaubnis auf dem Schulgelände aufhalten, bitten wir, das Schulgelände zu verlassen.

Mitwirkung der Eltern/Erziehungsberechtigten

  • Wir ermöglichen unseren Kindern einen offenen, vorurteilsfreien Schulbesuch.
  • Wir informieren uns regelmäßig über den Leistungsstand unserer Kinder.
  • Wir unterstützen unsere Kinder bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen und bei der Beschaffung von notwendigen Schulmaterialien.
  • Wir achten darauf, dass notwenige Unterschriften, Atteste u.ä, rechtzeitig von den Kindern in der Schule abgegeben werden.
  • Bei Problemen der Kinder und schlechten Noten versuchen wir, durch Gespräche mit den betreffenden LehrerInnen die Gründe herauszufinden und gemeinsam zu beheben.
  • Wir bemühen uns um eine regelmäßige Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen, Schul- und Klassenveranstaltungen und Festen, um die Mitgliedschaft im Förderverein und die Unterstützung von AGs.
  • Wir achten darauf, dass unser Kind dem schulischen Leben und Unterricht angemessen gekleidet ist.

Hinweise und Erläuterungen:

  • Ist ein Kind durch Krankheit oder andere zwingende Gründe am Schulbesuch verhindert, so benachrichtigen die Erziehungsberechtigten unverzüglich die Schule.
  • Beurlaubungen aus wichtigen Gründen können nur im voraus und auf schriftlichen Antrag genehmigt werden.
  • Unmittelbar vor und nach den Ferien darf ein/e SchülerIn nicht beurlaubt werden. In Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung.
  • Kann ein Kind nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, ist es zur Anwesenheit verpflichtet. Über Ausnahmen entscheidet der/die SportlehrerIn.
  • Fällt ein Schulbus aus, sind die SchülerInnen trotzdem zum Schulbesuch verpflichtet.
  • Die Eltern entscheiden verantwortungsbewusst über das Fehlen ihrer Kinder.