Es handelt sich bei den ausgelieferten Tests um sogenannte PoC-Antigen-Selbsttests. Diese Tests liefern in kurzer Zeit (15-20 Minuten) ein Ergebnis. Sie sind damit deutlich schneller als PCR-Test, die in einem Labor ausgewertet werden müssen, aber nicht so zuverlässig. Darum muss nach einem positiven Testergebnis im Schnelltest ein PCR-Test durchgeführt werden.
Die Teilnahme am Test ist seit dem 12.04. für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ohne die Teilnahme am Test und ein negatives Testergebnis ist keine Teilnahme am Präsenzunterricht möglich.
Alternativ kann der Schule ein Dokument vorgelegt werden, das die Teilnahme an einem Test in einer Teststelle und ein negatives Ergebnis nachweist. Dieser Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
Beim Test wird von der Schülerin/vom Schüler selbst mit einem Wattetupfer Nasensekret aus beiden Nasenlöchern aufgenommen. Dieses Sekret wird in einer Extraktionspufferlösung aufgelöst und auf einen Teststreifen getropft. Der Teststreifen zeigt nach 15 Minuten an, ober der Test negativ, positiv oder ungültig ist.
Die Ergebnisse des Tests werden von der Schule protokolliert. Dabei werden folgende Daten erhoben:
Datum der Durchführung / Bezeichnung der Klasse / Anzahl der anwesenden und teilnehmenden Schüler*innen / Anzahl der positiven Testergebnisse / Namen der positiv getesteten Schüler*innen
Diese Daten werden von Seiten der Schule streng vertraulich behandelt.
Ein mögliches positives Ergebnis eines solchen Schnelltests ist alleine noch kein positiver Befund auf eine Infektion. Darum werden in der Regel auch keine direkten Maßnahmen für den Rest der Klasse getroffen. Es stellt aber einen begründeten Verdachtsfall dar. Gemäß Infektionsschutzgesetz ist die Schule zur Meldung des Ergebnisses an das Gesundheitsamt verpflichtet.
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird wie folgt vorgegangen:
- Die Schule informiert umgehend die Eltern. Es wird dann gemeinsam entschieden, ob das Kind abgeholt werden sollte oder alleine nach Hause gehen kann. Die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Busse etc.) soll vermieden werden.
Kann ein Kind nicht umgehend abgeholt werden, wird es solange in der Schule beaufsichtigt. - Die Eltern melden ein Kind über den Haus-/Kinderarzt zu einem PCR-Test an, um den Verdacht auf eine Infektion zu überprüfen.
- Mit einem negativen Testergebnis im PCR-Test ist der Schulbesuch am nächsten Unterrichtstag wieder möglich. Sollte der PCR-Test eine Covid19-Infektion feststellen, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt, das Sie über weitere Schritte informiert.
Das Schulministerium informiert auf der Seite https://www.schulministerium.nrw/selbsttests über den Einsatz der Selbsttests.